10.09.2017 LRS / Rechenschwäche / Dyskalkulie |
Manchmal haben Kinder in der Schule mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens ("LRS") oder mit Problemen beim Erwerb der Grundfertigkeiten im Rechnen ("Rechenschwäche" / "Dyskalkulie") zu kämpfen.
Wichtig bei einem Verdacht/Problemempfinden ist der frühzeitige Austausch zwischen Schule und Eltern. Die Schule (Fachlehrkraft Deutsch in Abstimmung mit der Klassenkonferenz) ist für die Diagnose (bzw. "Analyse der Lernsituation") verantwortlich, vereinbart schulinterne Fördermaßnahmen und berät ggf. hinsichtlich außerschulischer Fördermöglichkeiten und Nachteilsausgleichen. Bei der Diagnose werden ggf. außerschulische Diagnosen/Gutachten berücksichtigt. Bei Anwendung des LRS-Erlasses erhalten die betroffenen Eltern von uns zusätzlich schriftliche Informationen über LRS und die schulinternen Maßnahmen. :: LRS-Erlass NRW ... Alle Verfahrensweisen, Maßnahmen, Nachteilsausgleiche etc. sind durch einen entsprechenden Erlass für Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Laut Erlass entscheiden die Schulen, ob und in welchem Umfang der Erlass angewendet wird. Auch beim Verdacht auf Rechenschwäche / Dyskalkulie ist der frühzeitige Austausch und das Ergreifen von schulischen Fördermaßnahmen wichtig. Im Vergleich zu LRS ist der Umgang Rechenschwäche nicht durch einen Erlass mit verbindlichen Vorgaben z.B. zu Nachteilsausgleichen geregelt. |